DIWT

Dortmunder Interessengemeinschaft für Werkstofftechnologie e.V.

Beitrittserklärung

Dem Verein können angehören:

  1. Firmenmitglieder
    Als Firmenmitglieder können natürliche und juristische Personen, Vereinigungen, Verbände, Vereine, Gesellschaften und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform aufgenommen werden, deren Zweck und Tätigkeit oder fachliches Wirken in Zusammenhang mit der Werkstofftechnologie steht.
  2. Persönliche Mitglieder
    Als persönliche Mitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, deren Tätigkeit oder fachliches Wirken in Zusammenhang mit der Werkstofftechnologie steht.
  3. Ehrenmitglieder
    Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche die Zwecke des Vereins in besonderem Maße und nachhaltig gefördert haben.
    Ehrenmitgliedschaften sind beitragsfrei.

Gemäß § 4 der Satzung wird die Höhe des jährlichen Beitrages zwischen den jeweiligen Mitglied und dem Vorstand vereinbart. Als Jahresmindestbeitrag wird für Firmenmitglieder EUR 200,– , natürliche Personen und persönliche Mitglieder EUR 25,– und für in der Ausbildung befindliche Mitglieder EUR 5,– angesetzt.
Der Verein „Dortmunder Interessengemeinschaft für Werkstofftechnologie e.V.“ ist als gemeinnützig anerkannt; Mitgliedsbeiträge können daher steuermindernd gemacht werden.

Einen Aufnahmeantrag können Sie in der rechten Spalte unter Downloads als PDF-Datei abrufen.
Um dem Verein beizutreten, drucken Sie bitte die Datei aus und senden das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:

Dortmunder Interessengemeinschaft für Werkstofftechnologie e.V. (DIWT)
Universität Dortmund
Leonhard-Euler-Str. 2
44227 Dortmund